1. Sozialpädagogische Familienbegleitung
Sozialpädagogische Familienbegleitung ist der vorübergehende Einsatz einer pädagogischen Fachperson in einer Familie mit einer schwierigen Lebenssituation. Sie hat zum Ziel, die Eltern durch Beratung, Anleitung und konkrete Hilfe zu unterstützen, in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und neue Handlungsmöglichkeiten zu erschliessen, so dass sie den Familienalltag wieder eigenständig bewältigen können.


Indikation
Der direkte, intensive und zeitlich begrenzte Einsatz ist auf die konkrete Familiensituation ausgerichtet und hat zum Ziel, die Familie zu befähigen, den Familien- und Erziehungsalltag eigenständig zu bewältigen.

Der Einsatz von sozialpädagogischer Familienbegleitung ist, unter anderen, insbesondere in folgenden
Situationen angebracht:

  • Erziehungsschwierigkeiten – Eltern sind bei der Alltagsbewältigung und bei der Erziehung überfordert
  • Entwicklungsauffälligkeiten- oder Verhaltensauffälligkeiten oder auch Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen
  • Anstehende Fremd- bzw. Rückplatzierung von Kindern oder als Alternative zu einer externen Platzierungslösung
  • Krisenintervention oder fehlende Strukturen und Grenzen für Kinder
  • Verwahrlosung von Kindern
  • Vermutete oder offensichtliche Gefährdung des Kindeswohls
  • Kritische Lebenssituation, Übergangssituation oder Veränderungen in der Familie, wodurch ihr Funktionieren beeinträchtigt wird. (z.B. Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall, Tod)
  • Kinder und Jugendliche zeigen zu Hause oder in ihrem weiteren sozialen Umfeld Verhaltensauffälligkeiten
  • Erhöhen der Erziehungskompetenz ist erforderlich
  • Wenn Konflikte im Zusammenleben der Familie treten auf


Vorgehen / Wie verläuft sozialpädagogische Familienbegleitung?
Die Anmeldung für sozialpädagogische Familienbegleitung erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit einer Fachstelle (Sozialdienst, Beratungsstelle, etc.) Zur Abklärung findet ein Vorgespräch statt zwischen der interessierten Familie, der anmeldenden Fachstelle und prointegra. In diesem Gespräch werden die Erwartungen der Familie entgegengenommen und die Hilfsmöglichkeiten von prointegra vorgestellt.
1. Zustimmung der Familie
Damit sozialpädagogische Familienbegleitung sinnvoll eingesetzt werden kann, muss die betroffene Familie bereit sein, bei der Bewältigung ihrer Probleme Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies setzt das Bedürfnis nach Veränderung sowie aktive Mitarbeit voraus.
2. Angeordnete Familienbegleitungen
Bei behördlich angeordneten Familienbegleitungen, z.B. in Zusammenhang mit Fragen zum Kindeswohl, wird die Arbeit mit der Familie methodisch angepasst. Es werden neben dem behördlichen Auftrag immer auch familienunterstützende Zielsetzungen miteinbezogen. Ein Wunsch nach Veränderung kann bei diesen Begleitungen in der Regel nicht vorausgesetzt werden. Hingegen ist ein Minimum an aktiver Mitarbeit der Erziehungsverantwortlichen erforderlich.
Einsatzvereinbarung
In einer Einsatzvereinbarung zwischen Familie, auftraggebender Fachstelle und spF prointegra werden anschliessend die vereinbarten Zielsetzungen, die voraussichtliche Begleitungsdauer und weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit festgehalten. Die allgemeinen Vertragsbedingungen von spF prointegra bilden einen integrierenden Bestandteil des Einsatzvertrages.
Arbeitsweise
Die Arbeitsmethoden basieren auf Eltern aktivierenden, systemischen Grundlagen und sind entwicklungs- und lösungsorientiert.
Die SpF interveniert in erster Linie auf der Ebene der Eltern unter Einbezug ihrer Ressourcen. In der Rolle des „Coach“ gibt die SpF den Eltern Anstösse, die Interaktion zwischen ihnen und ihren Kindern positiv zu verändern. Sie konzentriert sich dabei vor allem auf die Stärken innerhalb der Familie und ihres Umfeldes

Für einen positiven Verlauf einer SpF sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Aufbau einer Kooperationsbeziehung
  • Unsere Arbeitsweise ist lösungs- und ressourcenorientiert. Im Vordergrund stehen nicht Probleme, sondern Ziele, Lösungen und Veränderung.
  • Wir arbeiten auf Selbständigkeit und Autonomie der Familie hin, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Die Begleitung findet bei der Familie zu Hause statt, wodurch die Hilfestellung direkt auf die konkrete Alltags- und Familiensituation ausgerichtet werden kann. Zudem können das familiäre Umfeld und seine Ressourcen von Anfang an in den Veränderungsprozess einbezogen werden.
  • In der Regel trifft die Familienbegleiterin oder der Familienbegleiter die Familie mindestens 1-2 wöchentlich während 2 bis 3 Stunden. Die Begleiterin oder der Begleiter arbeitet dabei mit der ganzen Familie oder mit einzelnen Familienmitgliedern und bezieht zudem das Umfeld der Familie mit ein.
  • Während einer Familienbegleitung sucht spF prointegra den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen in die Familie involvierten Fachpersonen und Fachstellen.
  • Familienbegleitungen mit Beobachtungsaufträgen zum Kindeswohl erfordern spezielle Rahmenbedingungen und Vereinbarungen.

    Ziele:
  • Den Eltern neue Möglichkeiten des Umgangs mit ihren Kindern aufzeigen, so dass die Familie den Alltag wieder autonom bewältigen kann
  • Die Eltern stärken, damit sie besser in der Lage sind, ihren Erziehungsaufgaben gerecht zu werden
  • Die Eltern in konkreten Alltagssituationen, oder in Krisensituationen, bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützen
  • Erziehungskompetenz, Selbstverantwortung und Durchsetzungsvermögen stärken
  • Kompetenz der Eltern erweitern, um die Kinder alters- und entwicklungsgemäss zu erziehen
  • Verbesserte Kommunikation
  • Alltagsstrukturen aufbauen
  • Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule, Behörden und Fachstellen entspannen und fördern
  • Rechte und Pflichten klären
  • Konkrete, familieneigene Lösungen erarbeiten 

Standortgespräche
Regelmässige Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Standortgespräche mit der Familie und der zuweisenden Stelle.
Alle 3 – 6 Monate findet ein Standortgespräch mit der Familie, den involvierten Fachstellen und prointegra statt. Dabei werden die bisherigen Ziele überprüft, die erreichten Ziele festgehalten, allenfalls weitere Ziele vereinbart und die nächsten Schritte geplant.

Abschlussphase
Eine Familienbegleitung wird beendet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind.
In der Abschlussphase reduziert sich die Intensität der Begleitung schrittweise. Die Abschlussphase endet mit dem Erreichen der individuell definierten Ziele. Die Eltern sind in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt und fühlen sich sicherer, diese vollumfänglich zu übernehmen.

Evaluation/Qualitätssicherung

  • langjährige Erfahrung in der Begleitung von Familien und in der Zusammenarbeit mit den Fachstellen
  • Alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind qualifizierte Fachleute mit einer Grundausbildung in Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder einer angrenzenden Fachrichtung. Sie verfügen über Berufspraxis sowie über eine Zusatzausbildung oder Erfahrung im Beratungsbereich. In der Regel verfügen sie über eigene Familien- und Erziehungserfahrungen.

2. Erziehungshilfe
Die interkulturelle Familienbegleitung ist eine Art “Erziehungshilfe” für überforderte Eltern. Sie bietet Familien praktische Hilfe im Erziehungsalltag. Im Falle, dass die Lebenssituation dieser Familien durch mehrere Probleme belastet wird, z.B. durch Scheidung, Entwicklungskrisen, Migrationsprozesse, generationsbezogene Konflikte, bzw. so genannte „Kulturkonflikte“, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Verschuldung, oder dass geringe soziale Integration besteht, beraten und unterstützen die Fachleute und interkulturellen VermittlerInnen die Familien darin, Schritt für Schritt ihre Lebenssituation in den Griff zu bekommen und adäquate Erziehungsmuster zu entwickeln.

Indikatoren
• Verhaltensauffälligkeiten in der Schule oder dem Wohnquartier
• Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags
• Verschiedene Belastungen in der Familie oder Krisensituation
• Erziehungs- und Beziehungsschwierigkeiten der Eltern
• Verschiedene Verhaltensprobleme bei den Kindern und Jugendlichen
• Suchtprobleme in der Familie (Drogen, Alkohol, Tabletten)
• Gewalt in der Familie etc.

Durch die Intervention wollen wir folgende Ziele erreichen:
• Die Familie mit eigenen Ressourcen stärken, den Alltag zu bewältigen
• Erziehungs- und Beziehungskompetenzen der Eltern stärken
• Familie bei der Erfüllung der Familienfunktionen unterstützen
• Handlungsmöglichkeiten erarbeiten, die Lösung der Probleme ermöglichen
• Veränderungen begleiten und stützen
• Kontakte ausserhalb der Familien fördern
• Auseinandersetzung mit Normen und Werten
• Unterstützung bei den verschiedenen Integrationsanforderungen

Zustimmung der Familie bzw. der Jugendlichen
Damit Erziehungshilfe sinnvoll eingesetzt werden kann, muss die betroffene Familie bereit sein, bei der Bewältigung ihrer Probleme Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies setzt das Bedürfnis nach Veränderung sowie aktive Mitarbeit voraus. Die Familienhilfe wird sowohl für die Jugendlichen, in Form von Begleitung, als auch für die ganze Familie das Bindeglied für soziale Einheit sein. Referenz: Jugendanwaltschaft Dietikon, Jugendanwaltschaft Zürich, Jugendanwaltschaft Uster, kjZ Wädenswil, Adliswil, Kloten, Horgen, Regensdorf, Ajb Bremgarten, Familiengericht Aarau etc., Team für interkulturelle Konflikte, etc.

Unsere Werte und Grundsätze
• Wir berücksichtigen Herkunft, Religion und Lebenssituation der Familien
• Wir konzentrieren unseren Blickwinkel auf die Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen der Familie und unterstützen ihre Suche nach eigenen Lösungen
• Wir beziehen das Umfeld der Familie mit ein
• Wir gestalten die Zusammenarbeit mit der Familie transparent und kooperativ
• Wir orientieren uns an den Stärken der Familie (ressourcenorientiert)
• Wir unterstützen die Familie in der Zusammenarbeit mit Schule, Behörden, Psychologen etc.
• Wir stärken die Eltern in ihrer Rolle als Erziehungsverantwortliche
• Wir unterstehen der Schweigepflicht unter Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen

3. MEDIATION
Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, bei dem ein unparteilicher Dritter (Mediator) die Beteiligten darin unterstützt, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie klären und wie sie in Zukunft miteinander umgehen wollen. Im Falle einer Trennung werden Emotionen wie Schmerz, Trauer, Wut und Angst freigesetzt. Das ist ganz normal. Ein Teil der hervorbrechenden Gefühle sind aber noch von früher gespeichert und werden erst durch den aktuellen Anlass freigesetzt. Da eine Trennung sehr schmerzlich ist, neigen wir dazu, die aufkeimenden Gefühle zu verdrängen. Dieses Sich-Verschliessen kann aber zu heftigen, lang andauernden und verhärteten Konflikten führen. Sind zudem Kinder involviert, so sind sie in jedem Fall von diesem Konflikt betroffen und leiden darunter. Solche Situationen können nachhaltige Auswirkungen auf die gesunde Entwicklung der Kinder haben. Die systemisch angewandte Begleitung und Beratung legt deshalb in der Mediation grossen Wert darauf, dass Schmerz und Trauer nicht ausser Acht gelassen werden und versucht, Lösungen zu finden, die den Umgang mit diesen Gefühlen und gleichzeitig einen respektvollen Umgang mit dem ehemaligen Partner erlauben.
Die Begleitung hilft, die partnerschaftliche Ebene zu trennen und die Elternebene zu erhalten. Wir unterstützen die Eltern im Umgang mit den Kindern während und nach der Trennung / Scheidung. Wir erarbeiteten zusammen mit den Eltern Lösungen, die als Grundlage für die gerichtliche Trennung oder Scheidung in Bezug auf Besuchsregelung und Kommunikation des Elternpaares dienen können. Zusätzlich hilft es auch hier, sich schwächender Umstände bewusst zu werden, um die Krise letztlich als Reifung und befruchtende Zeit in Erinnerung zu behalten.

Der Ablauf einer Mediation ist in der Regel wie folgt strukturiert:
1. Informations- und Themensammlung
2. Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
3. Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
4. Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
5.Entwerfen einer Vereinbarung, Machbarkeit prüfen, unterzeichnen

Welche Vorteile hat Mediation?
• Volle Selbstbestimmung der Beteiligten in der Lösungsfindung
• Es geht um zukunftsgerichtete Lösungen, die für beide Parteien befriedigend sind
• Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können erhalten werden
• Rasches kostengünstiges und dem Einzelfall angepasstes Verfahren
• Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
• Die Vertraulichkeit wird gewahrt, Imageschaden durch Publikation verhindert
• Die Vermittlungsperson kann frei gewählt werden

Die wichtigsten Punkte sind:
• Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
• Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
• Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidungskompetenz in der Sache.
• Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
• Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten.
• Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.

Wie lange dauert sie?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. Die Mehrzahl der Mediationen dauert zwischen 3 und 6 Sitzungen.

4. Gefährdungsabklärung und Krisenintervention
Von Gefährdung spricht man dann, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des körperlichen, psychischen oder geistigen Wohls des Kindes vorauszusehen ist. Deutliche Gefährdungshinweise sind Übergriffe, körperliche und sexuelle Gewalt sowie Verwahrlosung und Vernachlässigung. Diese machen ein staatliches Eingreifen notwendig.

Kriterien oder Hinweise auf mögliche Gefährdungen können u.a. sein:
Misshandlung
Körperliche Gewalt, Seelische Gewalt (z.B. ständiges Herabsetzen, Beschämen, Demütigen, Terrorisieren/in Angst versetzen eines Minderjährigen, Miterleben häuslicher Gewalt …), fehlende oder inkonstante Betreuung, nicht kindgerechte Verantwortlichkeiten und/oder Pflichten
Missbrauch
sexualisiertes Verhalten (Bsp. sexualisierte Sprache), sexuelle Ausbeutung und Übergriffe, soziale Isolation oder introvertierter Rückzug, Alkohol- oder Drogenkonsum durch ein Kind / einen Jugendlichen, oder eines Elternteils, Aggressivität gegen Personen und Gegenstände
Vernachlässigung
Körperliche und gesundheitliche Vernachlässigung (z. B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit und medizinischer Fürsorge, unzureichende gesundheitsbedrohende hygienische Wohnverhältnisse), Kognitive und erzieherische Vernachlässigung (z.B. Autonomiekonflikte / Zwangshandlungen; Aufforderung zur Kriminalität durch Obsorgeberechtigte, fehlende Beachtung und angemessene Reaktion auf einen besonderen und erheblichen Erziehungs- oder Förderbedarf; Verhinderung von Schulbildung, unzureichende Beaufsichtigung/Aufsichtspflichtverletzung) Oder Seelische Vernachlässigung (fehlende bzw. unangemessene Reaktion der Eltern auf emotionale Signale und Bedürfnisse des Kindes), oder wiederholte verbale Ausfälligkeiten, untolerierbares Verhalten des Kindes

Einschätzung
Ein wesentlicher Schritt vor einer Gefährdungsmeldung ist die Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Grundsätzliche- und wesentliche Aufgaben sind: Die Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenslagen und ein Eingreifen in Notsituationen im Interesse der Sicherung des Kindeswohles im Bereich des Kinderschutzes. Den fachlichen Standards gemäß werden alle Betroffenen in den Prozess der Hilfeplanung systematisch miteinbezogen.
Die Familie wird über die Einschätzung der Fachkräfte hinsichtlich der aktuellen Situation, über Aufträge und Auflagen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung, über die Ziele einer Hilfe und die (eventuell langfristigen) Folgen der Hilfe sowie über die Rahmenbedingungen (rechtlicher und zeitlicher Rahmen) aktiv von den Fachkräften informiert.

Verfahrensschritte
• eine erste fachliche (Risiko-) Einschätzung einer (eventuell problematischen) aktuellen Situation in einer Familie, die Information und Beratung der betroffenen Menschen
• Die Familienbegleiter/in sammelt während intensiven Besuchen in der Familie Information über die Lebensbedingungen, den familiären Alltag, über Interaktionen zwischen Eltern und Kind, über die Erziehungsfähigkeit der Eltern, über den Entwicklungsstand der Kinder, über deren Entwicklungschancen, sowie über das Netzwerk der Familie. Aufgrund dieser Beurteilung der Situation gibt die Beraterin Empfehlungen für weitere Schritte ab.

Ziel:
Ziel ist, dass die Situation der Familie geklärt ist, eine Einschätzung des Kindeswohles vorliegt, notwendige Hilfemassnahmen geplant sind und die Familie zur Zusammenarbeit mit Fachleuten bereit ist. Aufgrund der Analyse der Situation werden Empfehlungen in, ein umfassender Schlussbericht, für geeignete weitere Massnahmen abgegeben.

Aufwand:
Eine Abklärung erfolgt über 4 – 6 Wochen und benötigt zwischen 30 – 40 Stunden. Nach einem ersten Gespräch mit der zuweisenden Stelle wird eine Offerte erstellt. Ein Einsatz beginnt so schnell als möglich bei Vorliegen der Kostengutsprache der zuständigen Behörde.