prointegra – Fachstelle für Migrationsfragen

Allgemeine Vertragsbedingungen
Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil des Einsatzvertrages dar und sollten, nach Möglichkeit, mit der zu begleitenden Familie besprochen werden.

Einsatzzeit-Berechnung:
Eine Familienbegleitung umfasst mindestens 2.0 Stunden pro Einsatz und Woche und setzt sich zusammen aus 1.5 Stunden Begleitungsarbeit in der Familie und 0.5 Stunden Vor- und Nachbereitung.

Absagen:
Die Absage eines vereinbarten Begleitungstermins durch die Familie oder die auftraggebende Stelle ist möglichst frühzeitig der Familienbegleiterin oder dem Familienbegleiter mitzuteilen. Erfolgt die Absage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird 1 Begleitstunde in Rechnung gestellt. Wird der vereinbarte Begleitungstermin von der Familie ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, werden die gesamten vereinbarten Stunden sowie unsere Spesen in Rechnung gestellt. Es obliegt der auftraggebenden Stelle, die Übernahme dieser Kosten zu regeln.

Vorzeitige Beendigung einer Familienbegleitung:
Sollte eine fest vereinbarte Familienbegleitung vorzeitig beendet werden, findet mindestens noch ein Abschlussgespräch statt.

Stundenansatz und Nebenkosten:
Begleitstunden in der Familie, Helferkonferenzen und Standortgespräche werden gemäss Stundenansatz des gültigen Tarifblattes verrechnet. Die Vor- und Nachbereitungszeit von 0.5 Stunden wird pro Einsatz verrechnet.
Für vertraglich vereinbarte besondere Aufwendungen sowie für unvorhergesehene Aufwendungen gilt ebenfalls der Stundenansatz gemäss gültigem Tarifblatt.
Die auftraggebende Stelle wird über unvorhergesehene Aufwendungen, die durch den Verlauf der Begleitung notwendig werden und im Interesse der Familie liegen, umgehend informiert. (z.B. Kontakte im familiären oder professionellen Umfeld)

Pro Begleitungseinsatz wird eine Weg- und Spesenpauschale in Rechnung gestellt. Telefongespräche ab 10 Minuten gelten als Beratungsgespräche, bzw. Auftragsklärungsgespräche und werden zum Begleitstundenansatz, plus Telefongebühren, verrechnet.

Finanzierung, Kostengutsprache:
Die Finanzierung einer Begleitung sowie eine allfällige Kostenbeteiligung der Familie sollten bis zum Beginn der Begleitung geklärt sein.
Die rechtsgültig unterzeichnete Kostengutsprache stellt einen integrierenden Bestandteil des Einsatzvertrages dar und ist Voraussetzung für die definitive Aufnahme der Begleitung.
Die Kostengutsprache leistende Stelle akzeptiert mit ihrer Kostengutsprache die finanziellen Bedingungen gemäss gültigem Tarifblatt und Kostenvoranschlag, den mit prointegra vereinbarten Begleitungsumfang, allfällige vertraglich vereinbarte besondere Aufwendungen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Rechnungsstellung:
Unsere Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

Januar 2007